§1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist HTL Haus-Elektrotechnik Lehmkuhl GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Uwe Lehmkuhl und Tino Lehmkuhl, Am Soll 2, 18182 Bentwisch.
(2) Dieses Gewinnspiel wird nicht von Instagram oder einem anderen Social-Media-Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben oder beworben wird, veranstaltet.
(3) Der Gewinn wird bereitgestellt und nach Maßgabe dieser Bedingungen an den Gewinner ausgegeben.
§ 2 Ablauf des Gewinnspiels
(1) Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 22.01.2026 bis zum 30.01.2026 um 11:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Interessierte die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen, indem sie den Gewinnspiel-Beitrag liken, der Seite der Rostock Seawolves folgen, der Seite von HTL Elektrotechnik folgen und eine Begleitperson in den Kommentaren des Gewinnspiel-Beitrags markieren.
(2) Die Teilnahme ist nur innerhalb dieses festgelegten Zeitraumes möglich.
(3) Unter allen Kommentaren wird am 30.01.2026 gegen 13:30 Uhr ein zufälliges Los gezogen und der Gewinner der zwei Tickets ermittelt. Der Gewinner wird durch die Ziehung eines Loses aus einer Lostrommel (digital oder analog - je nach Größe der Teilnehmerzahl) unter allen Teilnehmern ermittelt. Die Ziehung wird als Video aufgenommen und über unseren Instagram-Kanal (@htl.elektro) veröffentlicht.
(4) Die Mitteilung an den Gewinner erfolgt noch am gleichen Tag nach der Ziehung durch den HTL-Instagram-Account per Instagram-Direktnachricht und Verlinkung im Video-Beitrag. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden per Instagram-Direktnachricht wird ein neuer Gewinner gezogen. Die Absprache der Übergabe erfolgt dann im Zuge der Beantwortung der Instagram-Direktnachricht.
§ 3 Teilnahme
(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt/durchführt. Diese sind das Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen und der Datenschutzerklärung. Eine Teilnahme auf einem anderen Weg ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vor oder nach der Frist abgegebene Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
(2) Teilnehmer können nur natürliche Personen sein, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine Teilnahme ist erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
(3) Mitarbeiter der HTL Elektrotechnik GmbH, des Veranstalters der Rostock Seawolves oder Angehörige von Mitarbeitern sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 4 Gewinn
(1) Verlost werden zwei Tickets für das Heimspiel der Rostock Seawolves am 04.02.2026, die dem Gewinner und einer Begleitperson den Zutritt zu dem an dem Tag stattfindenden Basketballspiel der Rostock Seawolves in der Stadthalle gewährt. Die Tickets in Block L berechtigen zum Zutritt und für die Nutzung der beiden Plätze 9+10 in Reihe 4.
(2) Der Gewinn kann nicht getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(3) Der Gewinn ist übertragbar.
(4) Beim Betreten der Stadthalle gilt die Hausordnung der Stadthalle der „inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events“ ergänzend.
§ 5 Datenschutz
(1) Der Veranstalter des Gewinnspiels ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern er diese selbst verarbeitet. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
(2) Teilnehmer können jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 6 Ausschluss von Teilnehmern
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um den ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
§ 7 Vorzeitige Beendigung
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten.
(2) Dies gilt ferner sollten Rechte Dritter verletzt sein.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Klauseln oder Klauselteile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.