Durch die Fusion der Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz: DGUV) wurde die frühere berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV- A3 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt.
Für Unternehmen und Vermieter sind die Überprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln sowie ortsveränderlichen Geräten Pflicht.
Diese Vorschrift hat der Gesetzgeber in das Sozialgesetzbuch SGB VII- Gesetzliche Unfallversicherung einfließen lassen. Ebenfalls ist es Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes.
Durch die DGUV- Vorschrift 3 sind alle wichtigen Kriterien dieser Prüfung, wie Prüffristen, Dokumentation und Gefährdungsbeurteilung, festgelegt.
Unsere Prüfarbeiten richten sich nach diesen DGUV- V3 Vorschriften.
Der E-Check ist die anerkannte, normgerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte im Haus.
Beim E-Check wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand, im Sinne der jeweils geltenden VDE- Bestimmungen, befinden. Die DGUV- V3 Vorschriften fließen ebenfalls mit in den Prozess der Prüfung ein.
Als Mehrwert beinhaltet der E-Check die zusätzliche ganzheitliche Betrachtung Ihrer E-Anlage. Das bedeutet, Ihnen werden Empfehlungen, z. B. zum Energie sparen, übergeben. Denn: Elektrogeräte oder Leuchten der neuen Generation benötigen nochmals 30% - 50% weniger Energie.
Auch Sicherheitsaspekte sowie Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Der E-Check darf nur von geschulten Innungsbetrieben ausgeführt werden.
Von immer mehr Versicherungen wird der E-Check als offiziell geprüftes Dokument für Elektroinstallationen anerkannt und es kommt zu Premiumvorteilen in Ihrem Versicherungs-vertrag.
Sprechen Sie uns an!
Gern erstellen wir Ihnen Angebote zur DGUV- V3 Prüfung oder zum E-Check. Aufgrund der Anzahl der zu prüfenden Geräte, der verschiedenen räumlichen Anordnungen sowie eventuellen Betriebszeiten sind diese Angebote immer auf Sie speziell zugeschnitten.